Was ist der Progressionsvorbehalt ?

Liebe Mandanten und Freunde,

uns erreicht immer häufiger die Frage : „ Ich habe letztes Jahr Kurzarbeitergeld bekommen, jetzt habe ich gehört, dass ich vielleicht Steuern nachzahlen muss. Stimmt das? Ich dachte, dass wäre steuerfrei?“

Leider hat unser Fragesteller richtig gehört –Zahlungen wie das Kurzarbeitergeld, aber auch das Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Insolvenzgeld etc. sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den persönlichen Steuersatz.
Das Ganze nennt man „Progressionsvorbehalt“. Dazu haben wir hier ein kleines Video auf unsere Homepage gestellt, was dieses sperrige Wort ganz gut erklärt. Schaut es Euch doch einmal an. Kurz zusammengefasst ist jeder zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, der in einem Jahr über 410,00 € an steuerfreien Zahlungen erhält.
Das betrifft auch diejenigen, die ansonsten überhaupt keine Einkommensteuererklärung abgeben.

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