Neues Update zur Corona Soforthilfe – Stand 06.04.2020

In den vergangenen Wochen haben wir Euch bereits umfassend über das Corona -Soforthilfeprogramm, in Niedersachsen koordiniert durch die NBank, informiert. Das Programm soll dabei helfen, wirtschaftliche Engpässe aufgrund aktueller Umsatzeinbrüche durch die staatlichen Beschränkungen abzufedern.

Seit unserem letzten Infobrief am 1.4.2020 wurden die Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses schon mehrfach wieder geändert. Wir möchten Euch auf drei wesentliche Punkte hinweisen:

  1. Personalkosten in jeglicher Form sind keine Ausgaben mehr im Sinne des Soforthilfeprogramms. Auch nicht jene, für die kein Kurzarbeitergeld beantragt werden kann.
  2. Private Vermietung & Verpachtung (z.B. Ferienwohnungen) sind nicht mehr förderfähig
  3. Die NBank tritt nicht automatisch mit den Empfängern der alten (Landes-) Soforthilfe in Kontakt. Alle Empfänger erhalten lediglich eine Mail mit Hinweis auf die neue Förderung.
    Das bedeutet, wer noch keinen Antrag auf die Bundeszuschüsse gestellt hat, sollte das jetzt unaufgefordert tun. Ihr findet diesen unter nachfolgendem Link: https://www.soforthilfe.nbank.de/

Bei Fragen zu den Anträgen stehen wir Euch natürlich weiterhin gerne Rede und Antwort.

An dieser Stelle sei von uns auch noch einmal der Hinweis erlaubt, dass Zuschüsse ggf. zurückgezahlt werden müssen, wenn im Falle einer Nachprüfung festgestellt werden sollte, dass der Liquiditätsengpass in den kommenden Monaten tatsächlich niedriger ausfällt, als im Antrag angegeben wurde.

Wie Ihr an der Fülle unserer Nachrichten erkennen könnt, arbeiten wir zurzeit mit tagaktuellen Informationen. Allein die Voraussetzungen der Förderprogramme, die die NBank in ihren FAQs zusammenfasst, wurden seit Freitag drei Mal abgeändert.

Aktuell erwarten wir noch eine detaillierte Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, da uns immer wieder Fragen zu speziellen Sachverhalten erreichen, die bislang noch nicht genauer definiert wurden.

Sobald wir mehr erfahren, lassen wir es Euch – wie schon gewohnt – wissen!

Wir schließen, wie immer in diesen Tagen, mit dem wichtigsten aller Wünsche.

Bleibt gesund,

Euer Kanzlei Lotz Team

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