KEIN Aprilscherz – Corona-Soforthilfe: Es gibt neue Anträge und Richtlinien für die Beantragung von Zuschüssen bei der NBank – Gilt auch für die Bundeszuschüsse
Viele von Euch haben bereits den Antrag zur Corona – Soforthilfe bei der N-Bank gestellt bzw. sind gerade dabei. Gemeinsam haben wir also den ersten Schritt zur Abmilderung der finanziellen Engpässe geschafft.
Für die weiteren Schritte hat der Bund in den letzten Tagen ein weiteres Soforthilfeprogramm beschlossen. Dieses wurde nunmehr von der NBank genutzt, um die bestehenden Richtlinien zur Corona Soforthilfe noch mal anzupassen und die Bundeshilfe in die NBank – Soforthilfe zu integrieren. Diese neuen Richtlinien gelten ab heute – dem 01.04.2020 – nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit.
Nunmehr können Unternehmen in folgenden Größenordnungen Zuschüsse beantragen:
– Solounternehmer und Kleinstunternehmer mit bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 €
– Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 €
– Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigte bis zu 20.000 €
– Unternehmen mit 31 bis 49 Beschäftigte bis zu 25.000 €
Die Zuschüsse müssen zwingend zur Deckung einer betrieblichen Liquiditätslücke verwendet werden. Betriebliche und private Rücklagen müssen nicht für die betriebliche Liquiditätslücke verwendet werden.
Im Antrag ist nun eine monatliche Gegenüberstellung der noch zu erwartenden monatlichen Einnahmen und der monatlichen Ausgaben zu machen. Monatliche Ausgaben können sein: Mieten, Pachten, Leasingraten oder auch Löhne, für die kein KUG beantragt werden kann oder auch noch offene Verbindlichkeiten, die beglichen werden müssen.
Die Abdeckung der privaten Lebenshaltungskosten ist kein Bestandteil der Förderung. Grundlegend wäre für den privaten Liquiditätsbedarf die Beantragung von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) möglich, da zurzeit während der Corona-Krise andere Kriterien zur Bewilligungsprüfung herangezogen werden. In solchen Fällen ist ein Gespräch mit den entsprechenden Ämtern zu empfehlen.
Wer bisher schon einen Antrag gestellt hat, wird kurzfristig von der NBANK eine Mail bekommen, in der zusätzliche Angaben abgefragt werden, um den möglichen höheren Zuschuss zu erhalten. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden.
Wer bisher noch keinen Antrag gestellt hat, kann nunmehr den neuen Antrag ausfüllen – Ihr findet diesen unter nachfolgendem Link: https://www.soforthilfe.nbank.de/
Wir sind natürlich weiter für Euch da und versuchen Euch bei den Anträgen zu unterstützen.
Wenn Wir Euch helfen sollen, schreibt uns gerne an, über unsere Corona-Hilfe: https://kanzleilotz.de/corona-beratung/
In diesem Sinne versuchen wir für Euch den Überblick zu behalten bei den ganzen Änderungen 😊
„Bleibt Gesund“
Euer Team der Kanzlei Lotz!