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Informationen zur Überbrückungshilfe III

Die Pandemie hält uns immer noch gefangen, die Situation für viele Branchen spitzt sich mit jedem Tag im Lockdown weiter zu.
Aus diesem Grunde erreichen uns natürlich eine Vielzahl von Anfragen, wann denn jetzt endlich die versprochenen Fördermittel für betroffene Unternehmen verfügbar sind.

Im Rahmen der Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19.Januar wurden die Bedingungen für den Einstieg in die Überbrückungshilfe III noch einmal verändert.
Im angehängten Dokument sind die aktuellen Bedingungen für unsere Begriffe recht übersichtlich dargestellt.

Die Überbrückungshilfe III umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021 und wird wahrscheinlich erstmals im März 2021 ausgezahlt.

Die Einstiegs – und Fördervoraussetzungen sind je nach Gründungsdatum, Branche und Umsatzrückgang für jeden Mandanten im Einzelfall zu prüfen.

Eine Antragsstellung wird nach Aussagen der Bundesregierung nicht vor dem Monat Februar möglich sein.

Wie ihr es von uns gewohnt seid, übernehmen wir diese Arbeiten gerne für Euch.

Die Erfahrungen der Pandemiemonate hat gezeigt, dass Förderprogramme immer wieder durch Einwürfe von Politik und Wirtschaft angepasst werden, im Fall der Überbrückungshilfe II war das sogar rückwirkend der Fall.

Bitte habt Verständnis, wenn wir – auch aufgrund des Umfangs der Ausnahmeregelungen – Euch nicht mehr in einem kurzen Telefonat mitteilen können, ob Ihr antragsberechtigt seid oder nicht.

Wir werden jeden Fall mit der nötigen Sorgfalt, der nötigen Geduld  und einem offenen Ohr für evtl. Änderungen prüfen.

Gemeinsam kommen wir da durch!

Euer Kanzlei Lotz Team

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