Antrag auf Gewährung und Auszahlung der Niedersachsen – Soforthilfe Corona

Liebe Mandanten,

das Warten hat ein Ende, der erste Antrag auf Gewährung und Auszahlung der Niedersachsen – Soforthilfe Corona liegt uns vor.

Mit diesem Schreiben möchten wir Euch über die wesentlichen Eckpunkte des Zuschusses informieren.

Art und Umfang der Förderung

Soloselbständige, Kleinst – und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können einen einmaligen Liquiditätszuschuss von bis zu 20.000,00€ beantragen.

Zielgruppe sind Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbständige (auch Künstler und Kulturschaffende).

Hierzu gibt es eine Staffelregelung:

Bis zu 5 Beschäftigte:     3.000,00€
Bis zu 10 Beschäftigte:   5.000,00€
Bis zu 30 Beschäftigte:   10.000,00€
Bis zu 49 Beschäftigte:   20.000,00€

Wann kann die Förderung beantragt werden

Die Förderung kann ab heute, Mittwoch, 25. März 2020 um 15Uhr über das Kundenportal der NBank gestellt werden.

Muss ich das selbst tun oder kann die Kanzlei Lotz das für mich übernehmen?

Der Antrag muss von jedem Unternehmer selbst ausgefüllt werden, weil dieser elektronisch über das Kundenkonto auf dem NBank Portal unterschrieben wird. Hier kann man sich registrieren oder anmelden.

Welche Hilfestellung kann die Kanzlei Lotz leisten?

Sollten Fragen bei der Registrierung im Kundenportal auftreten, ruft uns bitte an, wir versuchen die Probleme dann mit unserem eigenen Kundenkonto nachzuvollziehen.

Ihr erhaltet den Antrag im Anhang. In der Folge werden wir Euch so viele Ausfüllhilfen wie möglich zur Verfügung stellen. Bei allen Punkten gilt : Habt Ihr Fragen schickt uns eine Nachricht über https://kanzleilotz.de/corona-beratung/  ! Wir werden uns schnellstmöglich bei Euch melden.

Ein wichtiger Punkt noch vorab!

Der Zuschuss wird nur den Unternehmen gewährt, die die laufenden Verpflichtungen in der nächsten Zeit (vorausschauender Zeitraum ca. 3 Monate) nicht mit geschäftlichen oder privaten liquiden Mitteln abdecken können (Siehe hierzu 4.4 Nr.4)! Diese Tatsache müsst ihr im Antrag bestätigen und es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei falschen Angaben von einem Subventionsbetrug ausgegangen wird, der strafrechtlich verfolgt werden würde (siehe 4.2). Von einer Prüfung der Angaben im Nachgang der Krise sollte man ausgehen (siehe 4.4 Nr.3)!

Ausfüllhilfe zum Antrag auf Gewährung und Auszahlung der Niedersachsen-Soforthilfe Corona

Seite 1. Punkt 1

Der Punkt ist selbsterklärend. Hier werden alle relevanten Firmendaten, wie Adresse, Ansprechpartner oder Bankverbindung abgefragt.

Seite 2. Punkt 2

Generell sind die Punkte hier auf dem Formular gut erklärt.

Der Branchenschlüssel kann über den angegebenen Link abgefragt werden.
Rechtsform, Status und Wirtschaftsbereich und weitere Angaben sind per Klick auf den jeweils rechtsstehenden Pfeil abrufbar.

Seite 2. Punkt 2.1

Hier werden wirtschaftliche Zahlen abgefragt.
Die Umsätze, Bilanzsumme und Beschäftigten der vergangenen 2 Wirtschaftsjahre sind dort einzutragen.

Wird keine Bilanz, sondern eine Einnahmen – Überschuss – Rechnung erstellt, tragt bitte im Feld Bilanz eine Null ein.

Die Anzahl der Beschäftigten entspricht der Anzahl der während des Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftige und Saisonarbeiter werden nur entsprechend Ihres Arbeitsanteils berücksichtigt, so könnten z.B. 2 Teilzeitkräfte mit 20 Wochenstunden zu einem Vollzeitarbeitnehmer zusammengefasst werden.

Die Umrechnung der Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen erfolgt wie folgt:

  1. Arbeitnehmer mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu 10 Stunden = 0,25 Vollzeitkraft
  2. Arbeitnehmer mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu 20 Stunden = 0,50 Vollzeitkraft
  3. Arbeitnehmer mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu 30 Stunden = 0,75 Vollzeitkraft


Wichtig : auch der Unternehmer selbst ist ein Beschäftigter, Auszubildende gehören nicht dazu.

Die Seite 2 ist im Zweifel immer mit uns einmal kurz abzustimmen!

Seite 2. Punkt 3

Der Förderbedarf ist einmal textlich kurz darzustellen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Folgen aus der Corona Pandemie, also sollte darauf eingegangen werden. Plausible Schilderungen wären:„ Mein Betrieb musste auf staatliche Anordnung schließen“ oder „Ich habe erhebliche Umsatzeinbrüche, weil ich durch die Corona Maßnahme gewisse Kundengruppen nicht mehr bedienen kann“.

Die Betriebsgröße und die Zuschusshöhe werden hier ebenfalls angegeben. Sie richtet sich nach der aktuellen Mitarbeiterzahl. Auch hier ist die wahrheitsgemäße Angabe nötig!

Seite 3. Punkt 4

Auf Seite vier gibt es für alle Fragen immer nur eine richtige Antwort „Trifft zu“. Bitte lest diese Punkte gut durch. Solltet Ihr diese Punkte nicht mit reinem Gewissen bejahen können, ist dieser Zuschuss nicht der Richtige für Euch!

Anhänge

  1. Es muss eine De – Minimis – Erklärung angehängt werden. Diese Erklärung müsste ebenfalls im NBank – Kundenportal abrufbar sein.
    In der Regel habt ihr keine „De – Minimis – Förderung“ erhalten bislang. In diesem Fall tragt bitte ein „KEINE“ im entsprechenden Auswahlfeld ein.
  2. Ihr müsst Eure Unternehmerschaft nachweisen. Das kann passieren über das Hochladen Eurer Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug, ein Auszug aus dem Genossenschaftsregister oder einer Bestätigung der Anmeldung beim Finanzamt ( z.B. ein Schreiben über die Erteilung einer Steuernummer)

Auch hier gilt – wenn Ihr Hilfe oder Unterlagen benötigt – schreibt uns bitte an unter : https://kanzleilotz.de/corona-beratung/

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