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Achtung PV Anlagenbesitzer!

Achtung PV Anlagenbetreiber!

Die Finanzverwaltung hat in einem kürzlich erschienenen BMF Schreiben die Möglichkeit eingeräumt, dass Altanlagen (Anschaffung bis zum 31.12.2022) unter gewissen Umständen mit einem Steuersatz von 0% aus dem Unternehmensvermögen entnommen werden können.
Sinnvoll ist diese Entnahme für diejenigen PV Anlagen Betreiber, die nicht ohnehin schon die Kleinunternehmerregelung nutzen, weil sie in diesem Fall die Besteuerung des selbst verbrauchten Stroms vermeiden können.

Die Entnahme, die rückwirkend für den 1.1.2023 erklärt werden kann, muss bis zum 11.01.2024 beim Finanzamt angezeigt werden.

Eine ausführliche Erläuterung zu diesem Thema und vor allem auch eine Beschreibung darüber, unter welchen Umständen Eure Anlage entnommen werden kann, findet ihr hier:

Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen | Steuern | Haufe

Wenn Ihr Fragen dazu habt und wir Euch bei einer evtl. Entnahme unterstützen sollen, stehen wir Euch selbstverständlich zur Verfügung.

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